Infos, Downloads
Basis
Infos rund um (lokale) Vorschriften
Ärztliches Attest:
Bitte beachtet, daß Ihr zum Tauchen immer eine gültige Tauchtauglichkeitserklärung (bis 40 Jahre nicht älter als 2 Jahre, ab 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr) vom Arzt benötigt!
Kinder und Jugendliche:
Minderjährige Taucher benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Flaschen-TÜV:
An der Costa Brava ist eine spezielle katalanische Tauchflaschenverordnung gültig.
Wer mit seiner selbst mitgebrachten Flasche tauchen möchte, muss folgende Gesetzeslage beachten:
Alle Preßluftflaschen, deren letzte TÜV-Prüfung mehr als 12 Monate zurückliegt, müssen einen Nachweis über eine innere Sichtprüfung haben (Bestätigung durch Aufkleber o.ä.).
Flaschen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können wir nicht füllen - wir würden dadurch unsere eigene Lizenz riskieren.
Bei herkömmlichen, einzelnen Stahlflaschen (keine Doppelgeräte) können wir die Sichtprüfung gegen einen kleinen Unkostenbeitrag an der Basis durchführen.
Tauchversicherung:
Um an der Costa Brava tauchen zu dürfen, muss jeder Taucher im Besitz einer gültigen Unfall- und Haftpflichtversicherung für Taucher sein (deckt die Kosten einer Druckkammerbehandlung usw).
Bei Bedarf könnt Ihr diese auch bei uns vor Ort abschließen.